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Oktober 2017 Widerstand gegen anhaltende Ignoranz der Politik
Juli 2015: Obwohl 36 Wölfe in Frankreich zum Abschuss frei gegeben waren, demonstrierten die Schafhalter während der Tour de France für eine generelle Änderung des Schutzstatus http://www.jaegermagazin.de/jagd-in-den-medien/schafzuechter-wollen-tour-de-france-blockieren/
Bis nach Paris führte eine Großdemonstration französischer Tierhalter gegen die Wolfspolitik von Regierung und Wolfslobby am 27. November 2014 http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/europe/france/11257894/Sheep-flock-to-Eiffel-Tower-as-French-farmers-cry-wolf.html
Im Oktober 2014 unterzeichneten in Frankreich 34Wissen-
schaftler ein Plädoyer zur Erhaltung der Weidewirtschaft.
Sie zeigen auf, wie wichtig Extensivlandwirte und -Hirten für die Kulturlandschaft Frankreichs sind, dass alle bisherigen Schutzmaßnahmen nichts gebracht haben, die Wölfe immer mehr Nutztiere reißen sowie keine Scheu mehr vor Menschen haben.
Sie fordern ein schnellstmögliches Ende der verfehlten Wolfspolitik und eine Ökologie mit den Menschen und nicht gegen die Menschen.
Protest in Spanien https://www.facebook.com/1497488213849656/photos/a.1497488300516314.1073741826.1497488213849656/1557107204554423/?type=1 (bei Facebook einloggen)
Schweizer Wolfsgegner in der Offensive, 2.März 2015
Forderung der Schaf-und Ziegenhalter in der Schweiz http://szzv.caprovis.ch/files/Kundgebung%20Wolf%20Flugblatt%20Passanten.pdf
Schweiz
Auszug aus der Jagdverordnung
Art. 9bis JSV „Massnahmen gegen einzelne Wölfe“ (NEU)
Art. 9bis Massnahmen gegen einzelne Wölfe
1 Der Kanton kann eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten.
2 Ein erheblicher Schaden an Nutztieren durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet:
a. mindestens 35 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden;
b mindestens 25 Nutztiere innerhalb eines Monats getötet werden; oder
c. mindestens 15 Nutztiere getötet werden, nachdem im Vorjahr bereits Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren.
3 Bei der Beurteilung des Schadens nach Absatz 2 unberücksichtigt bleiben Nutztiere, die in einem Gebiet getötet werden, in dem trotz früheren Schäden durch Wölfe keine zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen worden sind.
4 Bei Schäden an Grossvieh kann die Mindestzahl der getöteten Nutztiere nach Absatz 2 in angemessenem Umfang reduziert werden.
5 Schäden, die auf dem Gebiet von zwei oder mehr Kantonen entstanden sind, sind von den betroffenen Kantonen koordiniert zu beurteilen.
6 Die Abschussbewilligung muss der Verhütung weiteren Schadens an Nutztieren dienen. Sie ist auf längstens 60 Tage zu befristen sowie auf einen angemessenen Abschussperimeter zu beschränken. Dieser entspricht dem Alpperimeter, wenn dort keine zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen werden können.
Januar-März 2015: Durch Bejagung werden in Schweden die Großraubtiere reduziert, ohne dass der Arterhalt gefährdet wird. Finnland geht diesen Weg ebenfalls.
http://www.amaroktv.de/news/schweden-besta nd-der-gro%C3%9Fen-raubtiere-im-land-sinkt
Lizenzjagd 2017 http://www.amaroktv.de/node/1215
Andre Länder, andre Sitten
Im US-Bundesstaat Oregon, der fast so groß wie Deutschland ist, aber mit ca. 4 Mio Einwohnern nur dünn besiedelt, wurden 2014 7 reproduzierende und 2 weitere Rudel gezählt. Damit tritt Phase II des Managementplans in Kraft, die Möglichkeit der letalen Kontrolle. Farmer dürfen Wölfe schießen, wenn Nutztiere, Hunde usw. in Gefahr sind oder angegriffen wurden. Außerdem soll die Streichung aus der Liste der gefährdeten Arten folgen.
http://www.mycentraloregon.com/2015/01/28/new-phase-for-oregon-wolf-recovery/
Auch in Idaho werden Wolfsbestände durch Bejagung reguliert